An der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021 nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil. Informationen des Bürgermeisters 1. Räum- und Streuplan Der Räum- und Streudienst ist nach Dringlichkeitsstufen gegliedert und auf der Gemeindehomepage einsehbar. Alle Straßen, die nicht in den Dringlichkeitsstufen 1 und 2 sind, können lediglich bei übermäßigem Schneevorkommen geräumt werden. Falls geparkte Fahrzeuge die Räumung in Siedlungsstraßen massiv behindern, werden die Räumarbeiten nicht fortgeführt. Auf die Räum- und Streupflichten der Straßenanlieger wird ausdrücklich hingewiesen. 2. Rumeltshausen Vollsperrung aufgehoben Die Bauarbeiten an der Wasserleitung in Rumeltshausen konnten früher abgeschlossen werden. Die Straße wurde am 10.12.2021 (statt 24.12.2021) wieder für den Verkehr freigegeben. Es wird jedoch aufgrund von Aufräumarbeiten hin und wieder zu halbseitigen Sperrungen kommen. Zudem wurde eine grobe Asphaltschicht aufgetragen. Eine Feinschicht erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Beschlüsse des Gemeinderats 1. Neue Herausforderung in der Kinderbetreuung durch Rechtsanspruch ab 2026 Mit dem Erlass des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter im Oktober 2021 wird der Bedarf an nachschulischer Kinderbetreuung eher noch steigen. Ab 2026 soll jeder Erstklässler einen Betreuungsplatz für 8 Stunden (inkl.Schulunterricht) an 5 Tagen die Woche, inkl. Betreuung in den Ferien, bekommen können, so dass bis 2029 alle Grundschulkinder von diesem Rechtsanspruch erfasst sein werden. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs dienen offene und gebundene Ganztagsschulen sowie Horte. Der Gemeinderat soll in der nächsten Gemeinderatsitzung entscheiden, ob zukünftig in Schwabhausen ein offener oder gebundener Ganztag angeboten wird. Die Direktorin der Grundschule Schwabhausen, Frau Artmann, klärte das Gremium umfassend über Vor-und Nachteile der beiden Modelle auf, wollte jedoch keine Empfehlung abgeben. 2 Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Bestattungseinrichtung Auf Grund der Neukalkulation für die öffentliche Bestattungseinrichtung war ein Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung (FGS) erforderlich. Der Gemeinderat traf einstimmig die Entscheidung die Gemeinde zu 50% an den Grabnutzungsgebühren und zu 75 % an den Bestattungsgebühren zu beteiligen.
- Ab 01.01.2022 gelten folgende Grabnutzungsgebühren pro Jahr: a) eine Einzelgrabstätte 68,00 € b) eine Doppelgrabstätte 122,00 € c) eine Urnengrabstätte 100,00 € d) ein Urnengrabfach 118,00 € e) ein Anonymes Urnengrab 24,00 € f) Gemeinschaftsurnengrabstätte 48,00 € Die gesamte Friedhofsgebührensatzung kann auf der Homepage der Gemeinde Schwabhausen eingesehen werden. 3 Umgang mit Anträgen zur Aufnahme von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in den Flächennutzungsplan Der Verwaltung liegen bereits mehrere Anträge für die Aufnahme von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen in den Flächennutzungsplan vor. Vor Behandlung dieser Anträge sollte die grundsätzliche Vorgehensweise hierzu beraten und festgelegt werden. In Zusammenarbeit mit einem zu beauftragenden Planer sollen vorab Kriterien erarbeitet sowie eine Vorbeurteilung der Flächen vorgenommen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, diese Anträge in einem gesonderten Bauleitplanverfahren zu behandeln, um Verzögerungen beim Verfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungs-planes zu vermeiden. Der Vorschlag der Verwaltung wurde einstimmig angenommen. 4 Benutzungsordnung über die Nutzung der Mehrzweckhalle Heinrich-Loder-Halle ab dem 01.01.2022 Der Gemeinderat Schwabhausen hat mit 16 gegen 5 Stimmen die neue Benutzungsordnung über die Nutzung der Heinrich-Loder-Halle ab dem 01.01.2022 beschlossen. Die neue Benutzungsordnung ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Schwabhausen einsehbar. Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.