An der Gemeinderatssitzung nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
Informationen des Bürgermeisters
1. Am 21.11.2024 um 19.00 Uhr findet eine Online-Bürgerzeit zum Thema Hochwasser und Starkregen 2024 statt. Der Zugangs-Link zum Meeting ist auf der Homepage der
Gemeinde Schwabhausen veröffentlicht.
2. In der Zeit vom 18.11.2024 – 06.12.2024 läuft die erneute Auslegung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schwabhausen. Die Unterlagen sind auf der
Homepage der Gemeinde Schwabhausen veröffentlicht und können in der
Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen
können nur zu den geänderten Punkten abgegeben werden.
3. Am 23.02.2025 findet voraussichtlich die nächste Bundestagswahl statt. Wahlhelfer
werden noch gesucht. Bei Interesse bitte im Bürgerbüro melden.
4. Am 30.11.2024 findet der. 30. traditionelle Schwabhauser Christkindlmarkt statt. Der
Markt verläuft über die Ludwig-Thoma-Straße und am Marktplatz. Beginn ist um 13:45
Uhr durch das Anschießen der Böllerschützen.
Beschlüsse des Gemeinderats
1. Bebauungsplan „Solarpark Lindach-Kappelhof“
Für die Grundstücke Flur-Nr. 671, 672, 673, 674, 675, 676 (Teilfläche),661/1 (Teilfläche) und 687 (Teilfläche), der Gemarkung Oberroth wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und Erschließungsplan gemäß § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 2 BauGB eingeleitet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage festgesetzt.
Damit machte der Gemeinderat einstimmig den Weg frei auf einer insgesamt 21 ha großen Fläche (incl. Ausgleichsflächen) eine Photovoltaikanlage zu planen und zu errichten
Eckdaten der Anlage:
Nutzbare Fläche ca.21 ha
Modulfläche ca.19 ha
Nennleistung ca.22 MWp
Stromertrag ca.25 MWh pro Jahr
CO2-Einsparung ca.12.000 t pro Jahr
Versorgte Haushalte ca.7.200 pro Jahr
Wer weitere Informationen zu einer Bürgerbeteiligung erfahren will, kann sich gerne an die LO wenden.
2. Erlass einer Hebesatzsatzung ab 01.01.2025
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 10. April 2018 entschieden, dass die alten Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Daraufhin wurde ein neues Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts erlassen, so dass spätestens bis zum 01.01.2025 die Grundsteuer aufgrund der neuen Messbeträge festgesetzt werden muss.
Die Gemeinde Schwabhausen hatte seit 2016 einen unveränderten Hebesatz von 350%.
Dieser Hebesatz wurde durch den Gemeinderat sowohl bei der Grundsteuer A
(Landwirtschaft) als auch bei der Grundsteuer B auf 450% erhöht.
Dies entspricht einer Steigerung um 28 %.
Die Erhöhung war u.a. notwendig, um freiwillige Leistungen der Gemeinde
(Kinderbetreuung; Unterstützung der Vereine usw.) den Bürgern weiterhin anbieten zu können.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.