An der Gemeinderatssitzung vom 29.06.2021 nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
- Informationen des Bürgermeisters
1. Zunächst informierte Herr Bürgermeister Wolfgang Hörl darüber, dass das Bürgerbüro für den Parteiverkehr wieder geöffnet ist. Die Fach-abteilungen arbeiten aber weiterhin mit vorheriger Terminvereinbarung.
2 . Das Raumordnungsverfahren für den Ersatzneubau der Stromleitungen „Oberbachern-Ottenhofen“ wurde am 18.06.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Unterlagen hierzu können im Rathaus, Zimmer 2.1 in der Zeit vom 28.06.2021 bis zum 19.07.2021 eingesehen werden. Auch auf der Homepage der Gemeinde Schwabhausen führt ein Link der Regierung von Oberbayern zur Ansicht der entsprechenden Unterlagen.
3. Um für die am 26.09.2021 stattfindende Bundestagswahl gewappnet zu sein, bittet die Gemeinde die Briefwahlunterlagen am besten online zu beantragen. Innerhalb von 3 Tagen werden dann die entsprechenden Unterlagen zugestellt.
4. Herr Günther Schön ist der neue Pächter der „Roth“ und möchte die vom Aussterben bedrohten Bachmuscheln retten. Die Maßnahme wird in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Aquatische Systembiologie der TU Weihenstephan durchgeführt.
5. Der Kauf von 17 Geschwindigkeitsanzeigesystemen ist beschlossene Sache und wird in Kürze in Auftrag gegeben. Damit wird eine weitere Forderung der LO und der Oberrother Bürger verwirklicht.
6. Informationen über Bauarbeiten der Gemeinde:
Am Mitterberg in Oberroth wurde die Hauptleitung für das Wasser neu verlegt. Entsprechende Hausanschlüsse werden noch mit eingebunden.
Die Arbeiten an den Wasserleitungen in der Bergstr. In Schwabhausen sind abgeschlossen
Der Beginn der Wasserleitungsarbeiten in Rumeltshausen soll am 19.07.2021 erfolgen. Die Ortsdurchfahrt Rumeltshausen wird dann für 3 Monate gesperrt sein.
Die Bauarbeiten am Sportgelände in Schwabhausen sind in vollem Gange. Die Verlegung des Kanals ist bereits erfolgt.
- Beschlüsse des Gemeinderats
- Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle und des Ampelübergangs in Schwabhausen -Nähe Münchener Str.
Im Rahmen des Themas „barrierefreie Gemeinde“ und der Fortschreibung des „seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes“ fanden mehrere Besprechungen und Begehungen statt. Hierbei wurde unter anderem festgehalten, dass die Gehwege im Bereich von Bushaltestellen auf ca. 25 –30 cm über Straßenniveau angehoben werden sollen, um ein leichteres Einsteigen in den Bus zu ermöglichen. Anforderungen für Sehbehinderte sind bei entsprechenden Maßnahmen zu beachten. Zudem sollte an wichtigen Übergängen und Ampelanlagen ein Achtungsfeld für Sehbehinderte angebracht werden. Die Übergänge sollten auf eine Breite von ca. 1,20 m –1,50 m bodengleich ausgeführt werden, danach Randsteine mit 2 cm Höhe. Die Ampeln sollten mit Blindensignalisierung umgerüstet werden. Für einen Umbau der Bushaltestelle und des Übergangs an der Ampel in diesem Bereich wurde der Planungsauftrag durch den Ersten Bürgermeister an das Büro Seidl&Partner Beratende Ingenieure vergeben. Die Kostenschätzung für die Baumaßnahme beträgt 37.500 € brutto.
Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle wurde im Gemeinderat übereinstimmend begrüßt. Kontrovers wurde jedoch die konkrete Ausführung der Maßnahme diskutiert. Eine erste Variante sieht vor die Bucht für den Bus zu belassen . Bei der zweiten Variante dagegen fällt die Bucht für den Bus zugunsten eines Bushäuschens weg mit der Folge, dass der Bus auf der Straße halten muss. Nach einer lebhaften Diskussion über Vor-und Nachteile der beiden Varianten stimmte der Gemeinderat mit 17 Stimmen bei drei Gegenstimmen ( unter anderem Daniel Haagen) dafür die zweite Variante gegenüber den Straßen-baubehörden zu vertreten.
- Antrag auf Einleitung einer Bauleitplanung -Nähe Berghofer Straße in Arnbach; Flur-Nrn. 587/3,587/4 und 587/5
Die vorgenannten Grundstücke befinden sich im Außenbereich. Zur Realisierung einer Bebauung wäre ein Bauleitplanverfahren erforder-lich. Aus Sicht der Verwaltung soll grundsätzlich von Einzelfall-planungen abgesehen werden, um ein organisches Bevölkerungs-wachstum erreichen zu können. In diesem Bereich ist eine städtebauliche Entwicklung des gesamten Areals (mit Flur-Nr. 585 und 692) anzustreben. Eine isolierte Einzelfallplanung –wie beantragt-wurde von der Baugenehmigungsbehörde als städtebaulich nicht zielführend bewertet.
Nach langer Diskussion entschied sich der Gemeinderat den Bürgermeister zu beauftragen mit den Eigentümern der Grundstücke nochmals in Kontakt zu treten, um ein Gesamtkonzept für das gesamte Areal zu erwirken. Eine Einzelfallplanung ist jedoch in jedem Fall ausgeschlossen.
Der oben beschriebene Auftrag an den Bürgermeister erfolgte schließlich mit 18 zu 2 Stimmen.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.