An der Gemeinderatssitzung vom 23.11.2021 nahmen alle drei Gemeinderatsmitglieder der LO teil.
In der Gemeinderatssitzung war das zentrale Thema die Neukalkulation der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die öffentliche Bestattungseinrichtung und die Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schwabhausen
Informationen des Bürgermeisters
Fotokalender
der Gemeinde Schwabhausen
Der Gemeindekalender für das Jahr 2022,
dessen Einnahmen dem Sozialfonds
zugutekommen, ist ab sofort über einen
Fensterverkauf im Rathaus erhältlich. Da
aufgrund der hohen Corona Infektionszahlen
das Bürgerbüro und das Rathaus wieder
geschlossen ist, gibt es einen
Fensterverkauf jeden Donnerstag von 16
bis 18 Uhr am Hintereingang des Rathauses in Richtung Marktplatz. Die
Kosten für einen Kalender liegen bei 12 Euro.
Beschlüsse des Gemeinderats
- Neukalkulation der Herstellungsbeiträge und der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schwabhausen
Die
Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Zur Finanzierung der
Versorgungsanlage stehen Beiträge und
Benutzungsgebühren zur Verfügung. Die Abgabensätze werden durch eine
regelmäßige Kalkulation ermittelt.
Die Abwasserbeseitigung zählt zu den
sogenannten „kostenrechnenden Einrichtungen“. Zu dieser Einrichtung gehören u.
a. die Anlagen (z. B. Regenrückhaltebecken) und das gesamte gemeindliche
Kanalleitungsnetz zur Abwasserentsorgung.
Nachdem der derzeitige Kalkulationszeitraum
(2017 bis 2021) zum Ende dieses Jahres ausläuft, ist so rechtzeitig eine neue
Gebührenkalkulation zu erstellen.
Gebühren fallen für die tatsächliche
Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung an, also für die Beseitigung von
Abwasser. Zu den umlagefähigen Kosten gehören neben laufenden Beträgen für den
Betrieb wie z. B. Personal, Strom und Reparaturen auch die Kapitalkosten (kalk.
Abschreibung und Verzinsung).
- neue Gebührensätze:
neuer Satz bisheriger
Satz
je m³ Schmutzwasser 2,95 € 2,27 €
je m² Niederschlagswasser 1,34 € 0,56 €
b) neue Beiträge
Herstellungsbeiträge fallen für die mögliche
Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigungs-
Infrastruktur an. Grundstückseigentümer müssen diese
Beiträge entrichten, wenn ihr Grundstück erstmals an die
Entwässerungseinrichtung angeschlossen wird oder wenn bei einem bereits
bebauten Grundstück eine Geschossflächenerweiterung erfolgt. Nicht betroffen
sind hiervon alle bereits veranlagten Grundstücke.
neuer Satz
bisheriger Satz
Ersterhebung
je m² Grundstücksfläche 3,01 € 2,28 €
je m² Geschossfläche 15,73 € 12,74 €
Der
Gemeinderat Schwabhausen hat als neue Sätze für die Benutzungsgebühren 2,95 €
je m³
Schmutzwasser und 1,34 € je m² Niederschlagswasser für den Kalkulations-zeitraum 2022 bis 2025 mit
zwei Gegenstimmen (eine Gegenstimme von
Daniel Haagen) beschlossen.
Die o.a Kalkulation des Herstellungsbeitrages und der Benutzungsgebühren für die öffentliche Entwässerungseinrichtung wurde einstimmig als Satzung beschlossen.
- Neukalkulation
der Benutzungsgebühren 2022 bis 2025 für die öffentliche
Bestattungseinrichtung
Die
Friedhofsgebühren werden seit 2013 durch eine regelmäßige Kalkulation
ermittelt. Die letzte Gebührenkalkulation fand 2017 für den Zeitraum von 2018
bis 2021 statt. Aufgrund
der gesellschaftlichen Funktion der Friedhöfe sowie der demografischen
Veränderungen in der Bevölkerung und unter Berücksichtigung des
Belegungsverhältnisses zwischen gemeindlichen und kirchlichen Ruhestätten kann
mit einer anteiligen Kostendeckung
den besonderen Umständen Rechnung getragen
werden. Die Kommune sieht sich verpflichtet einen großen Zuschuss für die
Friedhofsunterhaltung beizusteuern. kann Es wird deshalb ein prozentualer
Kostendeckungsgrad festgelegt werden, der auf alle Gebührensätze gleich
angewandt wird, damit sich das errechnete Kostenverhältnis in der Gebühr
wiederspiegelt.
Der Gemeinderat Schwabhausen
nimmt die vorliegende Neukalkulation der
Benutzungsgebühren vorläufig zur Kenntnis und wird in der nächsten Sitzung über die Beteiligungsquote der Gemeinde an den gesamten Kosten entscheiden.
Für eventuelle Rückfragen zu den aufgeführten Themen stehen die Gemeinderäte der L0 Gerhard Geserer, Daniel Haagen und Alfons Hauke gerne zur Verfügung.