Die Liste Oberroth informiert alle Bürger über die am 06.10.2020 von der
Gemeindeverwaltung und der Polizei durchgeführte Verkehrsschau.
Am 27.06.2020 wurde von der Liste Oberroth eine Ortsbesichtigung zur Verkehrssicherheit veranstaltet.
Die dabei gesammelten Anregungen der teilnehmenden Bürger und Bürgerinnen
wurden anschließend der Gemeinde-verwaltung Schwabhausen zur Verfügung gestellt. Bei der am 06.10.2020 durchgeführten Verkehrsschau
der Gemeindeverwaltung zusammen mit der Polizei ergaben sich auf die Vorschläge
der Oberrother Teilnehmer folgende Antworten:
- Pfarrer-Schroll-Straße
Anfrage: Im Bereich der Friedhofsmauer
und des ehemaligen Schweinestalls der Familie Märkl befindet sich vor allem im
Winter ein stockdunkler Abschnitt, in dem Fußgänger (vor allem nach dem
abendlichen Kirchgang) sehr schwer zu erkennen sind.
Es wird nachgefragt, ob hier, evtl. an der
Kirchenmauer eine Beleuchtung angebracht werden könnte.
Antwort der Gemeindeverwaltung:
Ihre Anfrage wurde Hausintern
weitergegeben; diesbezüglich besteht bereits mit dem Bayernwerk Kontakt. Der
Sachverhalt hat nichts mit der Verkehrsschau zu tun, wurde aber in deren Rahmen
von der Polizei befürwortet.
2. Sattlergasse
Anfrage: Um von der Sattlergasse auf den
Gehweg der Friedberger Straße zu gelangen, muss man die Friedberger Straße
schräg kreuzen, ob mit Rad oder zu Fuß, wodurch sich der Weg auf der Straße
relativ lang hinzieht
Vorschlag: um den direkten Weg von der
Sattlergasse zum Gehweg zu erreichen, sollte direkt gegenüber der Einmündung
der Sattlergasse in die Friedbergerstr. ein ca. 2 Meter breiter Zugang durch
den schmalen Grünstreifen auf den Gehweg geschaffen werden.
Antwort der Polizei:
Laut der PI Dachau sind keine
Maßnahmen am Gehweg der Friedberger Straße erforderlich.
3. Kreuthstraße
Anfrage: Das 30-er Schild sollte von
links der Straße auf die rechte Seite gesetzt werden, da es auf der linken
Seite sehr schlecht sichtbar ist. Alternativ könnte man auf den Straßenbelag
die Zahl „30“ anbringen.
Es wird zudem angeregt einen Spiegel bei der
Einmündung des Blütenangers in die Kreuthstraße anzubringen. Dieser Sachverhalt
sollte jedoch von der Polizei geprüft werden.
Antwort der Polizei:
Laut PI Dachau sind keine
Veränderungen erforderlich, das Schild (Zone 30) ist ausreichend erkennbar.
Verkehrsspiegel (Sicherungsmittel) können nur bei sehr schwer einsehbaren
Knotenpunkten als Verkehrssicherungsmaßnahme angeordnet werden. Sie geben eine
trügerische Sicherheit, der Blickwinkel ist jedoch aus jedem Fahrzeug anders.
Werden Sie beschädigt oder verdreht, haftet die Straßenbau- und/oder
Verkehrsbehörde. Eine zwingende Notwendigkeit i.S.d. StVO ist nicht gegeben,
weshalb die Anordnung eines Verkehrsspiegels rechtswidrig wäre.
4. Aichacher Straße (Ortseingang)
Anfrage: Um die Einfahrtsgeschwindigkeit
bei der Überquerungshilfe zu drosseln, wird empfohlen eine
Geschwindigkeitsanzeige zu installieren (mobil oder fest). Eventuell könnte man
das Ortseinfahrtsschild ein wenig weiter nach außen verlegen.
Antwort der Polizei:
Ortstafeln sind dort anzuordnen, wo die geschlossene Bebauung beginnt,
eine Versetzung nach außerorts wäre deshalb rechtswidrig (zuständig wäre zudem
das LRA, ST 2047). Auf telefonische Rückfrage wurde dies nochmals vom LRA
bestätigt.
Anmerkung der Liste Oberroth: An dieser Stelle solllt. Gemeindeverwaltung eine permanente
Geschwindigkeitsanzeige installiert werden.
5. Aichacher Straße
(Bushaltestellen
Anfrage: Hier befindet sich auf der einen
Seite ein Bushäuschen und auf der anderen Seite eine Haltestelle. Diese
Haltestelle in Fahrtrichtung Schwabhausen ist als Bushaltestelle nicht zu
erkennen. Wenn der Bus hier hält, fahren einige Autofahrer verbotswidrig links
an der Überquerungshilfe vorbei und gefährden in höchstem Maße die Kinder, die
in dem Bushäuschen auf den Bus warten und anschließend, wenn der Bus eintrifft,
die Straße queren. Manche Kinder befinden sich bereits auf der richtigen Seite
und halten sich in der Sattlergasse auf.( je nach Witterung).
Es wird vorgeschlagen:
- Mittels Blinklicht auf diese Haltestelle aufmerksam zu machen ( kein Dauerblinklicht) .
- Um das verbotswidrige links an der Überquerungshilfe vorbeifahren zu unterbinden, die durchgezogene Linie vor der Überquerungshilfe verlängern und zusätzlich flexible Kunststoffpoller verankern.
- Für eine begrenzte Zeit eine Testdruckampel zu installieren, um den Bedarf einer Ampel gezielt zu ermitteln.
Antwort der Polizei:
Laut PI Dachau sind keine Maßnahmen
erforderlich.
Anmerkung der Liste Oberroth:. Das Bushalteschild wurde inzwischen
so gedreht, dass es für die Autofahrer erkennbar ist.
- Aichacher Str./Kriegerdenkmal/Friedberger Str./Am Anger
Anfrage: Der Übergang vom Kriegerdenkmal
über die Aichacher Str. ist lebensgefährlich, da fast keine Sicht nach links
möglich ist.
Der Übergang von der Friedberger Str. zum
Kriegerdenkmal ist ebenso kritisch, da auch hier wenig Sicht auf den Verkehr
von links besteht.
Das gleiche Problem haben die ausfahrenden Fahrzeuge aus dem Anger.
Es wird vorgeschlagen:
- Einen Spiegel zu installieren, um den nahenden Verkehr auf der Friedberger Str. besser erkennen zu können. Dies sollte durch die Polizei beurteilt werden.
- Um die gesamte Situation rund um die Aichacher Str./Kriegerdenkmal/ Friedberger Str./ Am Anger mit einer Aktion zu entschärfen, müsste der Gehweg der Friedberger Str., der momentan an der Einfahrt zum Anger endet, nach der Einfahrt zum Anger weitergeführt werden . Am Ende des neu zu schaffenden Gehweges könnte dann eine neue Überquerungshilfe entstehen.
Vorteil der Lösung b) wäre, dass bei dieser
Maßnahme nur eine Staatsstraße zu überqueren wäre und genügend Einsicht in die
Aichacher Str. nach links bei der neuen Überquerungshilfe bestünde.
Antwort der Polizei:
Verkehrsspiegel werden für Fußgänger
nicht angebracht (s.o.), bauliche Veränderungen sind nach Rücksprache mit dem
LRA und Staatlichen Bauamt nicht möglich, die vorgeschlagene Verlängerung des
Gehweges wurde von der Polizei ebenfalls scharf kritisiert, weil mit einem
Übergang am Ortseingang eine neue Gefahrenquelle geschaffen werden würde.
- Friedberger Str./Weiherweg
Anfrage: Hier befindet sich eine Bushaltestelle
für Kinder, die jedoch überhaupt nicht als solche ausgewiesen ist und auch von
Autofahrern nicht als Schulbushaltestelle erkannt werden kann. Zudem weichen
wegen der Enge der Straße Autofahrer bei entgegen kommenden Verkehr auf den
Gehweg aus, was den Schulweg der Kinder erheblich gefährdet.
Es wird vorgeschlagen:
- Hinweisschilder auf die Schulbushaltestelle zu installieren
- Eine zeitliche Geschwindigkeitsbeschränkung für den entsprechenden Streckenabschnitt zu verordnen.
- Das Bushäuschen zu drehen, so dass die offene Seite des Bushäuschens zum Weiherweg hin zeigt.
Zu Buchstabe b) hier wird auf den Antrag vom
07.11.2019 durch Herrn Florian Scherf bzgl. einer streckenbezogenen
Temporeduzierung in Höhe des Montessori-Kinderhauses Arnbach verwiesen.
Antwort der Polizei:
Es wird ein Haltestellenschild mit
dem Zusatz “Schulbus” angebracht, welches vom LRA angeordnet werden
muss. Dies haben wir bereits beim Landratsamt beantragt.
Die Drehung des Wartehäuschens macht laut Polizei keinen Sinn.
Eine zwingende Notwendigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist
nicht gegeben, weshalb die Errichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung
rechtswidrig wäre (in Arnbach wird es diese ebenfalls nicht geben). Weitere
Maßnahmen sind laut PI Dachau nicht möglich.
Anmerkung der Liste Oberroth: Das Anbringen eines 30er Schildes
wurde seitens der Gemeindeverwaltung zugesagt.
Vorstand der
Liste Oberroth
Gerhard Geserer